Einzelheiten

Wintersport: Was sollten Sie wissen, bevor Sie auf die Piste gehen?

Jedes Jahr warten alle Liebhaber von Wintersportarten und Aktivitäten im Zusammenhang mit Schnee und Eis sehnsüchtig auf die erste Gelegenheit, ihre Mützen und Overalls anzuziehen und in die Berge zu fahren. Skifahren ist eine der beliebtesten Wintersportarten, und die Tschechen sind für ihre Beliebtheit bei diesem Sport bekannt. Wir gehören zu den europäischen Ländern, in denen Skifahren und Skilanglauf, gemessen an der Bevölkerungszahl, nach den Alpenländern, in denen Skifahren aufgrund der hervorragenden Bedingungen für diese Sportarten weit verbreitet ist, an der Spitze steht. Einige bleiben der Tschechischen Republik treu, andere gehen ins Ausland, um Schnee zu finden. Die einen haben ihre Lieblingsskigebiete, die anderen entdecken gerne neue Skigebiete.

Bevor Sie sich auf den Weg zum Schnee und Wintervergnügen machen, ist es wichtig, sich über die am jeweiligen Ort geltenden Bedingungen zu informieren. Wenn Sie also ins Ausland reisen, sollten Sie wissen, was erlaubt, empfohlen und verboten ist, damit Sie die Unannehmlichkeiten verschiedener Bußgelder vermeiden können. Wo auch immer Sie Skifahren gehen, müssen Sie die Regeln und Gesetze kennen, die in diesem Land gelten. Wissen Sie zum Beispiel, wo eine Skihelmpflicht besteht?

Zu Ihrer Information listen wir die beliebtesten ausländischen Reiseziele und die jeweils geltenden Bedingungen auf den einzelnen Pisten auf:

ITALIEN

In Italien gelten nach der Verabschiedung eines Gesetzes ab dem 1. Januar 2022 neue Regeln für die Nutzer von Skipisten und Skigebieten. Zu den wichtigsten gehören eine gültige Haftpflichtversicherung, die Helmpflicht für Fahrer unter 18 Jahren, ein Verbot des Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie die Regel der begrenzten Geschwindigkeit und der automatischen Mitverantwortung im Falle einer Kollision an einem Gefälle, wenn der Verursacher nicht eindeutig identifiziert werden kann. 

 Haftpflichtversicherung

Jeder Skifahrer muss über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen, die die Haftung für Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. In der Tschechischen Republik ist diese Versicherung in der Regel Teil der Hausratversicherung oder kann als Zusatz zu einer bestehenden Versicherung abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen, ein Papierdokument oder ein digitales Dokument mitzuführen. Alternativ kann die Versicherung auch beim Kauf des Skipasses direkt in Italien abgeschlossen werden. Bei Fehlen einer gültigen Versicherung droht der Entzug des Skipasses und eine Geldstrafe von 100 bis 150 Euro.

Helmpflicht für Personen unter 18 Jahren
Alle Skifahrer unter 18 Jahren müssen einen Schutzhelm tragen (gemäß gültiger Zulassung). Diese Regel gilt auch für Snowboarder, Rodler und Bobfahrer, nicht aber für Skilangläufer. Die Strafe beträgt zwischen 100 und 150 €.

Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss oder Drogeneinfluss
Skifahren unter Alkoholeinfluss oder dem Einfluss toxischer Substanzen ist strengstens verboten. Im Falle einer Kontrolle und eines positiven Tests kann die betreffende Person mit einer Geldstrafe von bis zu 1 000 € oder einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.

Gemeinsame Verantwortung
Bei einem Unfall haften die Beteiligten automatisch gemeinsam und zu gleichen Teilen für den entstandenen Schaden, es sei denn, das Gegenteil wird bewiesen und es ist nicht möglich, die schuldige Person eindeutig zu ermitteln. Etwaige Sach- oder Personenschäden werden von der obligatorischen Haftpflichtversicherung gedeckt, siehe oben.

Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Pflicht zum vorsichtigen Fahren
Die Geschwindigkeit muss insbesondere in Abschnitten mit eingeschränkter Sicht, in der Nähe von Gebäuden oder Hindernissen, an Kreuzungen, an der Aufteilung der Piste, bei Nebel, schlechter Sicht oder großem Andrang von Skifahrern, in engen Bereichen der Piste oder bei Anwesenheit von Anfängern niedrig sein.

Die Skifahrer müssen sich so verhalten, dass sie unter Berücksichtigung ihrer technischen Fähigkeiten, der Beschaffenheit der Piste und der Verhältnisse im Skigebiet weder ihre eigene Sicherheit noch die Sicherheit anderer gefährden. Dies gilt auch für den Skilanglauf.

Kein Anhalten
Die Skifahrer dürfen nicht an engen Stellen der Piste, hinter unebenem Gelände und bei unzureichender Sicht anhalten. Skifahrer, die anhalten, müssen eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer vermeiden und sich an den Rand der Piste begeben. Dies gilt auch im Falle eines Sturzes oder Unfalls, wenn es notwendig ist, sich an den Rand des Hanges zu begeben. Ein Skifahrer, der eine Piste betritt oder verlässt, nachdem er angehalten hat, muss sich vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich oder andere tun kann. Eine ähnliche Regelung gilt für Langlaufloipen.

ÖSTERREICH

In den meisten Gebieten besteht für Personen unter 15 Jahren Helmpflicht. In den westlichen Bundesländern Tirol und Vorarlberg ist dies nur eine Empfehlung. Genau wie in Österreich ist es möglich, unter Alkoholeinfluss auf die Piste zu gehen. Dennoch wird vom Konsum stark abgeraten. Versicherungsgesellschaften können sich weigern, Schäden zu bezahlen, wenn Sie es eingenommen haben. Es wird auch empfohlen, die in Italien geltenden Vorschriften zu beachten.

FRANKREICH

In Frankreich gibt es keine allgemein gültigen Vorschriften, die die Helmpflicht beim Skifahren oder Snowboarden festlegen. Einige französische Skigebiete haben jedoch ihre eigenen Bestimmungen. Daher ist es wichtig, sich stets über die jeweils geltenden Bestimmungen des Skigebiets zu informieren.

 Frankreich ist eines der wenigen Länder mit einer Null-Toleranz-Politik gegenüber Alkohol beim Skifahren. Bei jedem Unfall gilt ein Skifahrer, bei dem auch nur eine geringe Menge Alkohol im Blut festgestellt wird, automatisch als schuldig. Ein saftiges Bußgeld von bis zu 15 000 € ist eine große Abschreckung.

SCHWEIZ

In der Schweiz gibt es keine direkte Helmpflicht für den Wintersport und man ist auch tolerant gegenüber Alkoholkonsum, aber wenn jemand so betrunken ist, dass er auf den ersten Blick sichtbar ist, muss er damit rechnen, aus dem Skigebiet verbannt zu werden und seinen Skipass zu verlieren.

SLOWAKEI

Der Konsum von Alkohol ist nicht eingeschränkt, Helme sind für Skifahrer unter 15 Jahren Pflicht.

SLOWENIEN 

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren müssen auf den Pisten einen Helm tragen. Alkohol ist zwar nicht direkt verboten, aber Skifahrer unter Alkoholeinfluss können von der Piste verwiesen werden und verlieren ihren Skipass. Auch auf den Pisten kann es zu stichprobenartigen Atemalkoholkontrollen durch die Polizei kommen.

POLEN

Für Jugendliche unter 16 Jahren besteht Helmpflicht, Alkohol wird bis zu einem Alkoholgehalt von 0,5 % toleriert.

TSCHECHISCHE REPUBLIK

Alkohol ist hier auf den Pisten nicht verboten, aber das bedeutet nicht, dass die Skigebietsbetreiber betrunkene Skifahrer dulden, die durch ihr Verhalten andere gefährden.

Jeder ist verpflichtet, die Besucher-/Betriebsordnung zu befolgen. Bei Nichteinhaltung kann der Skipass eingezogen und die Person von der Skipiste verwiesen werden.

Die Bergwacht nimmt zwar keine Blutproben oder Alkoholtests bei verletzten Skifahrern, aber wenn der Verursacher oder Verletzte offensichtlich unter Alkoholeinfluss steht, kann sie die Polizei zum Unfallort rufen. Dann kann der Skifahrer mit einer Geldstrafe von bis zu 50 000 Kronen belegt werden. Wenn jemand unter Alkoholeinfluss verletzt wird, ist dies vor Gericht ein erschwerender Faktor.

Eine Reiseversicherung für Wintersport ist unerlässlich!

Jede Sportart birgt ein gewisses Risiko, aber beim Wintersport gilt das doppelt! Ungeübte Füße können uns auf Schlittschuhen und Skiern verraten, das Anstoßen an einen Baum auf der Abfahrt kann zu schweren Verletzungen führen, und das allgegenwärtige Eis und der Frost können im Handumdrehen einen Unfall verursachen. Ohne eine gute Reiseversicherung müssten Sie alle Kosten für eine Behandlung im Ausland selbst tragen, und das wollen Sie wirklich nicht - selbst die banalsten Eingriffe können Hunderttausende von Kronen kosten! Die Reiseversicherung deckt Kosten in Höhe von Hunderttausenden von Kronen, kostet aber nur ein paar Kronen pro Tag!  Innerhalb der Europäischen Union können Sie Ihre Krankenversicherung mit einer Europäischen Krankenversicherungskarte abschließen. Dies wird uns jedoch nur in begrenztem Umfang die notwendige Grundversorgung sichern. Sie deckt daher keine Behandlungen außerhalb staatlicher medizinischer Einrichtungen, keine Zuzahlungen für Behandlungen, die im Ausland üblich sind, keine Rückführung in die Tschechische Republik, falls erforderlich, und keine Einsätze des Bergrettungsdienstes ab.

Deshalb ist es wichtig, an einen umfassenden Versicherungsschutz in Form einer kommerziellen Auslandsreiseversicherung zu denken, die alle diese Punkte abdeckt. Das sollte man vor allem dann tun, wenn man zum Sport ins Ausland geht. In diesem Fall ist eine Reiseversicherung unerlässlich.

Zusatzversicherung für risikoreiche und extreme Sportarten

Neben der klassischen Reiseversicherung, die normale Wintersportarten abdeckt, bieten die Versicherungsgesellschaften auch Zusatzversicherungen an, wenn Sie eine Risiko- oder Extremsportart betreiben. Auch wenn die Versicherungsgesellschaften dies von Fall zu Fall unterschiedlich sehen, sollten Sie sich vorher informieren. Eishockey zum Beispiel ist ein Risikosport! Wenn Sie also diesen beliebten Wintersport betreiben, sollten Sie mit etwa doppelt so hohen Kosten rechnen wie bei einer normalen Wintersportversicherung.

Bei Extremsportarten wie Skiakrobatik oder Gletscherwandern liegt der Preis um bis zu 200 % höher.

Damit der Urlaub, auf den wir uns alle freuen, in aller Ruhe verbracht werden kann, ist unsere Jahresreiseversicherungskarte der ideale Reisebegleiter. Sie wird speziell und nur für unsere Kunden in Zusammenarbeit mit der UNIQA Versicherung erstellt. Bietet eine umfassende Reiseversicherung, einschließlich Wintersport. Sie müssen sich während des Jahres um nichts kümmern, Sie müssen sich nicht vor jeder Reise Gedanken über den Abschluss einer Versicherung machen. Wenn Sie beschließen, einen Tag lang im benachbarten Österreich Ski zu fahren, wissen Sie, dass Sie versichert sind. Jahreskarten für Reiseversicherungen sind sehr beliebt und werden von immer mehr Kunden genutzt. Ersparen Sie sich die Mühe und seien Sie auch einer von ihnen!  Die Karte kann nur über unsere Makler bezogen werden.  

Unsere Reiseversicherungskarte sollten Sie sich nicht entgehen lassen! Fordern Sie es umgehend an unter: benefity@respect.cz

KARTENVORTEILE:

  • Wintersport versichert
  • Unbegrenzte Anzahl von Ausgängen
  • Die Versicherung gilt für die ganze Familie
  • Höchstbeträge für Krankheitskosten je Versicherten
  • Zahnbehandlung bis zum Höchstbetrag der Krankheitskosten
  • Versichert sind alle Arten von Reisen - Touristen, Arbeitnehmer, Studenten
  • Möglichkeit einer Extremsportversicherung
  • Die Platin-Option beinhaltet eine Reiserücktrittsversicherung
  • Unschlagbarer Preis

Haben Sie Interesse an einer individuell zugeschnittenen Reiseversicherung? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.

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Gleichzeitig fügen wir 10 Regeln des Internationalen Skiverbandes bei, die jeder Skifahrer beachten sollte (Quelle: Bergdienst der Tschechischen Republik).

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