In der Ukraine ist der Kriegszustand ausgerufen worden. Falls der Kunde irgendeine Art von Versicherung bei uns abgeschlossen hat, ist es wichtig zu beachten, dass wir gemäß den Versicherungsbedingungen keine Schäden abdecken können, die durch Kriegsereignisse entstanden sind.
Diese Bestimmung gilt für die Sach-, Haftpflicht-, Kraftfahrzeug-, Reise- und Lebensversicherung (bei der Lebensversicherung gilt der Ausschluss für die aktive Teilnahme des Versicherten an einem Kriegsereignis) sowie für die Geschäfts- und Industrieversicherung. In der Unfallversicherung ist die Ukraine in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen (gilt auch für Russland, Weißrussland und Moldawien), sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde.
Leider können sich die aktuellen Entwicklungen in der Ukraine auf den Umfang und die Qualität der Assistance-Leistungen in der Kfz-Versicherung und in der Reiseversicherung auswirken.
Am 12. Februar 2022 hat das Außenministerium der Tschechischen Republik vor Reisen in die Ukraine gewarnt. Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass der Reiseversicherungsschutz nicht für Reisen in ein Gebiet gilt, das von einer Regierung oder einer anderen öffentlichen Behörde als Kriegsgebiet oder als Gefahr für Leib und Leben bezeichnet wurde und von Reisen in dieses Gebiet abgeraten wird. In diesen Fällen machen wir eine Ausnahme, weil wir nicht garantieren können, dass wir unseren Kunden in diesen gefährdeten Gebieten Notfallhilfe leisten können.
Kunden, die vor der Warnung des Außenministeriums in die Ukraine gereist sind, haben weiterhin Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang. Wir möchten Sie jedoch erneut darauf aufmerksam machen, dass trotz unserer Bemühungen die Unterstützungsleistungen erheblich eingeschränkt sein können.
Wir beobachten die Situation in der Ukraine genau und werden Sie umgehend informieren, wenn uns neue Informationen vorliegen. Wir beobachten und bewerten auch die Lage in Russland und Belarus.
Der Verwaltungsrat der Allianz Versicherungsgesellschaft bedauert diese Situation zutiefst und ist in Gedanken bei all jenen, deren Leben von diesen Ereignissen betroffen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Petr Hrbacek
CSO
Kommentar des Maklers RESPECT, a.s.:
Für die obligatorische Haftpflichtversicherung ist der territoriale Geltungsbereich in den Versicherungsbedingungen festgelegt - der territoriale Geltungsbereich ist für die EU-Mitgliedstaaten, den EWR, die durch die Verordnung des Finanzministeriums bestimmten Staaten und die Staaten, mit denen die ČKP Abkommen ausgehandelt hat, bestimmt. Eine obligatorische Haftpflichtversicherung gilt auch für Belarus, Moldau, Russland und die Ukraine. Es gibt jedoch einen Ausschluss in den Versicherungsbedingungen: „Der Versicherer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs während eines Terroranschlags oder eines Kriegsereignisses entstehen, selbst wenn dieser Betrieb in direktem Zusammenhang mit dem Anschlag oder Ereignis steht.“ Aus diesem Grund kann es in der Ukraine zu Ausschlüssen des Versicherungsschutzes kommen, wenn Schäden in direktem Zusammenhang mit einem Kriegsereignis entstehen.
Bei der Unfallversicherung ist der territoriale Geltungsbereich ebenfalls in den Versicherungsbedingungen festgelegt und gilt nicht für Belarus, Moldau, Russland und die Ukraine.