NEUES GESETZ zur Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
Ab dem 1. April 2024 wird das neue Gesetz Nr. 30/2024 Slg. über die Kfz-Haftpflichtversicherung in Kraft treten. Ab dem 31. März 2024 wird das Gesetz Nr. 168/1999 Slg. über die Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch den Betrieb eines Fahrzeugs verursacht werden, außer Kraft treten. Mit dem neuen Gesetz wird eine Änderung der europäischen Kfz-Richtlinie in das tschechische Rechtssystem umgesetzt, die den Schutz der Versicherungsnehmer und der Opfer von Verkehrsunfällen verbessern soll.
Was ändert sich mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes Nr. 30/2024 Slg .?
Wesentliche Änderungen
- Die Mindestgrenzen für Personenschäden und Sachschäden werden auf 50 Millionen CZK erhöht.
- Es wird nun eine Verpflichtung zum Aushandeln geben. Versicherungspflicht auch für nicht zugelassene Fahrzeuge mit ausschließlich mechanischem Antrieb und einer konstruktionsbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h oder Fahrzeuge, die schwerer als 25 kg und schneller als 14 km/h sind. Für einige Elektroroller, Segways, Golfwagen und Traktoren besteht Versicherungspflicht. Andererseits wird es keine Versicherungspflicht für E-Bikes geben. Ausgenommen von der Versicherung sind Rollstühle, die von Behinderten benutzt werden, und nicht zugelassene Fahrzeuge, die in geschlossenen Gebäuden und Räumlichkeiten oder an Orten benutzt werden, die aufgrund anderer Gesetze für die Öffentlichkeit unzugänglich sind.
- Künftig ist eine Haftpflichtversicherung nicht nur für die Dauer der Fahrzeugzulassung, sondern auch für den Zeitraum, in dem ein nicht zugelassenes Fahrzeug betriebsbereit ist, obligatorisch. Gemäß dem Gesetz muss die Betriebserlaubnis für ein nicht versichertes Fahrzeug dadurch verhindert werden, dass das Fahrzeug außerhalb eines öffentlich zugänglichen Ortes aufgestellt wird und Maßnahmen ergriffen werden, die es unmöglich machen, es zu fahren und den Motor zu starten, zum Beispiel durch Abklemmen der Batterie, der Kraftstoffzufuhr oder durch Entfernen der Räder. Ein nicht zugelassenes Fahrzeug (ohne Nummernschild) kann nicht gegen Pannen versichert werden.
- Die Versicherungspflicht obliegt nun dem Fahrzeugführer, der im technischen Zertifikat aufgeführt ist, und nicht mehr dem Eigentümer. Dies schränkt in keiner Weise die Möglichkeit ein, dass eine andere Person, die ein versicherungsfähiges Interesse an einer Fahrzeugversicherung hat, einen Vertrag abschließt.
Weitere Informationen
Nach sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes sind die Versicherungsunternehmen verpflichtet, Versicherungsinformationen in Echtzeit an die tschechische Versicherungsgesellschaft zu übermitteln, die dem Verkehrsministerium online zur Verfügung gestellt wird. Damit entfällt die Pflicht, die Grüne Karte der Polizei der Tschechischen Republik und der Fahrzeugzulassungsbehörde vorzuzeigen. Die per Zahlung abgeschlossene Versicherung muss vor Versicherungsbeginn entrichtet werden.
Neue Versicherungspflicht für nicht zugelassene Fahrzeuge ab dem 1. April 2024
Auf Grundlage der neu festgelegten Parameter im Gesetz wird es eine neue Pflicht zum Abschluss einer obligatorischen Versicherung für nicht zugelassene Fahrzeuge (ohne Kennzeichen) mit mechanischem Antrieb und einer Auslegungsgeschwindigkeit von geben:
höher als 25 km/h oder schwerer als 25 kg und mit einer Auslegungsgeschwindigkeit von mehr als 14 km/h
- Elektro-Roller
- Elektrische Einräder, Zweiräder, Dreiräder
- Brett (Skateboard, Longboard, Hoverboard)
- Vierrädriges Fahrzeug (Traktor, Golfwagen, Go-Kart, Buggy)
- Segway
Beispiel: Einrad und Hoverboard



Für klassische Roller, Fahrräder und Elektrofahrräder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h besteht keine Pflicht mehr zum Abschluss einer obligatorischen Versicherung .
- Ein Elektrofahrrad mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h fällt in die Kategorie der nicht registrierten Fahrräder – für diesen Elektrofahrradtyp besteht keine Pflichthaftpflichtversicherung; Schäden und Verletzungen sind über eine gültige allgemeine Haftpflichtversicherung versichert. Voraussetzung für die Deckung von Schäden ist die Einhaltung der Anforderungen des Versicherers, die in den Versicherungsbedingungen für Fahrräder, Elektrofahrräder usw. aufgeführt und definiert sind.
Jegliche Schäden oder Verletzungen, die verursacht wurden durch Transportmittel, für die gemäß Gesetz Nr. 30/2024 Slg. keine Haftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, sind im normalen bürgerlichen Leben im Rahmen der üblichen Freizeitaktivitäten und der Einhaltung der Straßenverkehrsordnung etc. durch eine gültige Haftpflichtversicherung versichert.
- Scooter ohne mechanischen Antrieb
- Fahrrad ohne mechanischen Antrieb
- Elektrofahrrad
- Elektroroller mit einem Gewicht unter 25 kg und einer bauartbedingten Geschwindigkeit unter 25 km/h
- Einrad, Zweirad, Dreirad mit einem Gewicht unter 25 kg und einer bauartbedingten Geschwindigkeit unter 25 km/h
- Board (Skateboard, Longboard, Hoverboard) mit einem Gewicht unter 25 kg und einer bauartbedingten Geschwindigkeit unter 25 km/h
Wir empfehlen Ihnen, vor Beginn der Frühjahrs- und Sommersaison die Parameter Ihrer Elektroroller und anderer oben aufgeführter Geräte zu überprüfen, um festzustellen, ob Sie ab dem 1. April 2024 eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Sachschäden oder Personenschäden benötigen, die von Ihnen verursacht werden, um unerwünschte Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Bei Schäden sollten Sie immer die tschechische Polizei verständigen und vergessen Sie beim Sport Ihre Schutzausrüstung nicht.
Bereiten Sie sich auf Veränderungen vor und sorgen Sie für ein beruhigendes Gefühl. Lassen Sie sich von Experten beraten und behalten Sie Ihre Versicherung im Griff. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf und gemeinsam kümmern wir uns um Ihre Sicherheit im Straßenverkehr.