Einzelheiten

Versicherungen für Hotels, Restaurants und Catering: Schützen Sie Ihr Unternehmen vor unerwarteten Risiken

Die Versicherung von Hotels, Restaurants oder Catering-Unternehmen weist aus versicherungstechnischer Sicht bestimmte Besonderheiten auf, die bei der Zusammenstellung oder Optimierung eines Versicherungsprogramms berücksichtigt werden müssen. Die korrekte Einrichtung eines Versicherungsprogramms ist ein Schlüsselfaktor, um Ihr Unternehmen vor unvorhergesehenen Ereignissen zu schützen.

Zu den spezifischen Risiken gehören insbesondere:

1. Gesundheitsrisiken

In Gastronomiebetrieben muss die Möglichkeit von Verletzungen durch fehlerhafte Lebensmittel oder Getränke oder die Verbreitung von Infektionskrankheiten berücksichtigt werden. Bei der Gestaltung eines Versicherungsprogramms ist es wichtig, dass diese Risiken abgedeckt sind, insbesondere im Hinblick auf die Haftung gegenüber Kunden, die nach einem Auslandsaufenthalt betroffen sein könnten.

2. Gegenseitige Haftung

Im HORECA-Gebiet kommt es häufig vor, dass der Hotel- oder Restaurantbetreiber nicht der Eigentümer ist, aber in einer entsprechenden Beziehung steht (Eigentum verbunden). Dies birgt das Risiko gegenseitiger Haftungsansprüche, der so genannten Cross Liability. Eine ordnungsgemäß abgeschlossene Versicherung muss diese Aspekte abdecken.

 3. Personenzahl

In großen Hotels sind viele Menschen in einem Gebäude untergebracht, was das Risiko erhöht, dass sich zahlreiche Haftpflichtansprüche anhäufen. Hotelbetreiber sollten der Haftpflichtversicherung besondere Aufmerksamkeit schenken, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, etwaige Ansprüche zu erfüllen.

 4. Verantwortung für mitgebrachte Gegenstände

Der Beherberger haftet für die in die Beherbergungsräume eingebrachten Sachen der Gäste bis zum 100-fachen des Beherbergungspreises pro Tag. Wenn sie einen sicheren Parkservice anbieten, sind sie auch für Schäden an den Fahrzeugen der Gäste verantwortlich. Diese Bereiche werden in den Versicherungsverträgen oft unterschätzt.

 5. operationelle Risiken

Hotels haben oft große Vorräte an Lebensmitteln in Kühlanlagen, deren Ausfall zu erheblichen Verlusten führen kann, so dass der Versicherungsschutz dieses Risiko berücksichtigen sollte. Vergessen Sie nicht, die Risiken zu versichern, die mit Sportstätten, Wellnesszentren oder dem Verleih von Sportgeräten verbunden sind. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch beauftragte Personen wie Masseure, Kosmetiker, Trainer usw. verursacht werden. Nicht zuletzt können Hotels, insbesondere in Großstädten, Ziel eines Terroranschlags oder von Unruhen sein.

Die Bedeutung eines umfassenden Versicherungsprogramms

Für Hotels, Restaurants und Catering-Unternehmen ist ein umfassendes Versicherungsprogramm, das sowohl kritische Risiken (Haftpflicht, Eigentum, Betriebsunterbrechung) als auch weniger häufige, aber schwerwiegende Risiken abdeckt, unerlässlich. Dazu gehören Kfz-Versicherung, Arbeitnehmerhaftpflicht, Organhaftpflicht (D&O), mechanische und elektronische Gefahren sowie Terroranschläge.

Das Programm kann auf die spezifischen Bedürfnisse der einzelnen Kunden zugeschnitten werden. Hotels, die eine Wechselstube betreiben, sollten beispielsweise eine Versicherung gegen Unterschlagung in Betracht ziehen. Ebenso kann eine private Versicherung für Arbeitnehmer und Führungskräfte in den Versicherungsplan aufgenommen werden.

Die häufigsten Mängel im Versicherungsschutz

Bei der Gewinnung neuer Kunden im HORECA-Sektor sind wir häufig mit einem unzureichenden Versicherungsschutz konfrontiert, der so schnell wie möglich ergänzt oder neu ausgehandelt werden muss.

Typische Schwächen sind:

  • Niedrige Deckungssumme der Haftpflichtversicherung
  • Fehlende Versicherung für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden, einschließlich der Verbreitung von Infektionskrankheiten – die oft auf das Gebiet der Tschechischen Republik beschränkt sind, bei denen sich gesundheitliche Probleme beim Gast aber erst nach der Ausreise aus dem Ausland manifestieren können.
  • Unzureichender Versicherungsschutz für Wertsachen der Gäste – in der Regel besteht keinerlei Versicherungsschutz für die im Hotelsafe aufbewahrten Wertsachen der Gäste.
  • Fehlende Versicherung für Lagerbestände in Kühlgeräten
  • Fehlende oder unzureichende Leistungen bei der Betriebsunterbrechungsversicherung – ein typischer Mangel bei der Betriebsunterbrechungsversicherung ist die kurze sogenannte Gewährleistungsfrist (d. h. die versicherte Dauer der Betriebsunterbrechung).

Die Bedeutung von Risikoprüfung und -analyse

Bei der Ausarbeitung eines Versicherungsprogramms ist es von entscheidender Bedeutung, eine detaillierte Risikoanalyse für den jeweiligen Kunden durchzuführen. Bei einer Risikoprüfung am Versicherungsort werden die wichtigsten Risikobereiche ermittelt, sei es die Technik in der Küche oder z. B. Heizungsräume, Aufzüge, Kühl- und Klimaanlagen. Untersucht werden Methoden zur Sicherung gegen Diebstahl, insbesondere von Wertgegenständen im Hotelsafe, der Betrieb der Rezeption (idealerweise 24 Stunden) und ungesicherte Gegenstände in offenen Bereichen. Das Vorhandensein und die Sicherheit von Gegenständen von besonderem historischem und kulturellem Wert (typischerweise Gemälde, Statuen) wird überprüft, ebenso wie die Frage, ob das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

In den letzten Jahren haben wir das Vorhandensein von Photovoltaikanlagen oder Ladestationen für Elektrofahrzeuge überprüft. Wir interessieren uns für versicherbare Sachen nicht nur im Inneren, sondern auch im Außenbereich des Hotels - zum Beispiel gepflasterte Wege, Statuen, Bänke, Sportplätze oder Zierpflanzen. Ebenso wichtig ist es, Finanzdaten aus der Buchhaltung des Kunden zu erfassen, um beispielsweise den Wert von Inventar oder Wertgegenständen zu ermitteln oder die richtige Versicherungssumme für den Fall einer Betriebsunterbrechung festzulegen. Als nächstes sollte die Schadenhistorie des Kunden analysiert werden, um die Häufigkeit von Schäden und andere Risiken zu ermitteln.

Versicherungen im HORECA-Sektor erfordern eine gründliche Vorbereitung und ein professionelles Vorgehen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Risiken abgedeckt sind. Ein gut durchdachtes Versicherungsprogramm schützt nicht nur die Vermögenswerte und den Betrieb des Unternehmens, sondern auch seinen Ruf und die Zufriedenheit seiner Gäste. Wenn Sie Interesse daran haben, ein Versicherungsprogramm zusammenzustellen, das den Bedürfnissen Ihres Unternehmens entspricht, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne dabei, einen Versicherungsvertrag auf Ihre speziellen Bedürfnisse und Risiken zuzuschneiden.

Beispiele für tatsächliche Schäden aus unserer Praxis:

Beschädigung des Fahrzeugs eines Hotelgastes auf dem Hotelparkplatz

Fall 1

Bei der Ankunft im Hotel stellte der Gast das Fahrzeug auf dem Parkplatz des Hotels ab. Der Parkplatz war ausschließlich für die untergebrachten Gäste bestimmt und wurde als bewachter Parkplatz geführt.  Als der Gast am nächsten Tag am Fahrzeug ankam, entdeckte er einen Schaden an den Fahrzeugtüren. Er wandte sich an die Hotelleitung und verlangte eine Entschädigung.

In diesem Fall haftet das Hotel für den Schaden und muss für den Schaden am Fahrzeug aufkommen.

Fall 2

Nach der Ankunft im Hotel stellte der Gast das Fahrzeug auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz neben dem Hotel ab. Der Parkplatz war nicht ausschließlich für die Unterbringung von Gästen vorgesehen und hatte keinen bewachten Status.  Als der Gast am nächsten Tag am Fahrzeug ankam, entdeckte er einen Schaden an den Fahrzeugtüren. Er wandte sich an die Hotelleitung und verlangte eine Entschädigung.

In diesem Fall haftet das Hotel nicht für den Schaden und es entsteht keine Verpflichtung zum Schadenersatz.

Fall 3

Bei der Ankunft auf dem Hotelgelände übernahm ein Hotelangestellter das Fahrzeug des Gastes, um es auf dem Hotelparkplatz abzustellen. Eine Fahrzeugtür wurde beim Ausparken gegen einen Laternenpfahl geschrammt.  

In diesem Fall haftet das Hotel für den Schaden und muss für den Schaden am Fahrzeug aufkommen.

Hotelzimmerraub

Als der Gast von einem Abendspaziergang zurückkam, stellte er fest, dass in sein Hotelzimmer eingebrochen worden war und seine persönlichen Gegenstände gestohlen worden waren. Die tschechische Polizei wurde zum Tatort gerufen, aber der Täter wurde nicht identifiziert.

In diesem Fall haftet das Hotel für den Schaden und ist verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, wobei die Höhe der Entschädigung auf das 100-fache des Tagespreises der Unterkunft begrenzt ist.

Beschädigung der Hotelzimmerausstattung durch einen Gast

Fall 1

Ein Hotelgast zerbrach während seines Aufenthalts den Spiegel im Badezimmer. Das Hotel hat eine Glasbruchversicherung als Teil seiner Sachversicherung. Er machte daher den Schaden bei seiner Versicherung geltend. Der Versicherer des Hotels regulierte den Schaden und machte anschließend einen Regressanspruch gegen den Hotelgast geltend, der den Schaden verursacht hatte und dafür verantwortlich war.

Fall 2

Ein Hotelgast zerbrach während seines Aufenthalts den Spiegel im Badezimmer. Das Hotel hat keine zusätzliche Versicherung für Glasbruch im Rahmen seiner Sachversicherung. Er forderte daher Schadensersatz von dem Hotelgast, der den Schaden verursacht hatte und dafür haftbar war.

Gefährdung der Gesundheit eines Restaurantgastes

Beim Betreten des Restaurants stolperte ein Besucher über eine hervorstehende Fliese im Treppenhaus und zog sich dabei Verletzungen im Gesicht zu. Es handelte sich um einen mangelhaften technischen Zustand der Treppe, der Besucher konnte nicht vorhersehen, dass die Fliese lose war, und konnte seine Verletzung nicht beeinflussen. In diesem Fall ist das Restaurant haftbar und muss für die Verletzung entschädigen.

Gesundheitliche Schäden durch ein fehlerhaftes Produkt

Der Cateringservice lieferte Erfrischungen für das Firmentreffen. Mehrere Stunden nach dem Verzehr traten bei mehreren Gästen gesundheitliche Probleme auf (Bauchschmerzen, Erbrechen, Fieber). Es wurde nachgewiesen, dass die Gesundheitsprobleme durch den Verzehr der gelieferten Snacks verursacht wurden, die Verbraucher wurden mit Salmonellen vergiftet. In diesem Fall haftet der Caterer für die Verletzung und muss für den Schaden entschädigen.

 

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