Versicherung von Transportunternehmen im internationalen Verkehr
Der internationale Warentransport ist ein Schlüsselelement des Welthandels, der strenge Schutzmechanismen erfordert, um die Interessen aller Beteiligten zu wahren. Eines der wichtigsten Abkommen, das den internationalen Güterverkehr regelt, ist das Übereinkommen über den internationalen Straßengüterverkehr, auch bekannt als CMR-Übereinkommen. Dieses im Jahr 1956 unterzeichnete Abkommen regelt Rechte und Pflichten im Bereich des Gütertransports, einschließlich der Haftpflichtversicherung für Straßentransportunternehmen.
Was ist das CMR-Übereinkommen? Das CMR-Übereinkommen, kurz für „ Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route“, ist ein Rechtsabkommen, das den internationalen Gütertransport auf der Straße regelt. Dieses Übereinkommen wurde unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen (UN) entwickelt und wird von vielen Ländern der Welt anerkannt. Das CMR-Übereinkommen regelt die Rechte und Pflichten der Beförderer, also der Eigentümer von Gütern im internationalen Straßengüterverkehr. Sie regelt die Entschädigungspflicht des Güterkraftverkehrsunternehmers bei Schäden an der beförderten Ladung.
Es ist jedoch zu betonen, dass der Spediteur nicht für alle Schäden haftet, die während des Transports an den Waren entstehen können. Ein Beispiel ist der Brückeneinsturz 2018 in Genua, Italien. Zum Zeitpunkt des Brückeneinsturzes befand sich ein Lkw eines tschechischen Transportunternehmens auf der Brücke. Dieses Ereignis konnte er bei aller professionellen Sorgfalt nicht vorhersehen. Der Frachtführer haftete nicht für die durch den Brückeneinsturz verursachten Schäden an der Sendung. Der oder die Eigentümer der Ladung können für den Fall eines solchen Schadens eine eigene Versicherung abschließen, die CARGO-Versicherung. Dies gilt auch für viele andere Fälle von Ladungsschäden, für die der Güterkraftverkehrsunternehmer nicht haftet.
Die Entschädigungspflicht des Straßenfrachtführers im Falle einer Beschädigung der Sendung wird durch den Text des CMR-Übereinkommens geregelt. Gemäß Artikel 23 darf die Entschädigung 8,33 Rechnungseinheiten pro Kilogramm des fehlenden Bruttogewichts der Sendung nicht überschreiten. Dies sind die Währungseinheiten der so genannten Sonderziehungsrechte (SZR), die vom Internationalen Währungsfonds verwendet werden. Der Währungscode ist XDR und der Wechselkurs ist in der CNB-Wechselkursliste angegeben. Umgerechnet in tschechische Kronen haftet der Spediteur für etwa 250 CZK pro Kilogramm des fehlenden Teils der Ladung. Das Wort „ missing“ in der Übersetzung dieses Begriffs aus dem französischen Original des CMR-Übereinkommens umfasst auch die Beschädigung oder Zerstörung eines Teils oder der gesamten Sendung. Die Begrenzung der Haftung des Güterkraftverkehrsunternehmers durch eine Gewichtsgrenze sollte logischerweise vor allem beim Transport leichter und wertvoller Güter in Betracht gezogen werden, bei denen es sich in der Praxis beispielsweise um Arzneimittel oder Elektronik handeln kann.
Die Haftpflichtversicherung für den Güterkraftverkehr deckt in der Regel nur Schäden an der Sendung selbst. Dem Beförderer selbst können jedoch zusätzliche finanzielle Kosten im Zusammenhang mit dem Schaden entstehen, die er zu tragen hat. Im Falle eines Verkehrsunfalls kann dies die Kosten für den Abtransport und die damit verbundene Umladung der beschädigten Sendung in ein Ersatzfahrzeug umfassen. In solchen Fällen sollte der Schwerpunkt des Versicherungsprogramms darauf liegen, eine geeignete Zusatzversicherung für Beistandsleistungen abzuschließen oder Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die eigenen Kosten des Beförderers direkt von der Haftpflichtversicherung des Beförderers gedeckt werden. Neben den bereits erwähnten Entlade- oder Umladekosten können auch die Kosten für den Rücktransport von Gütern gedeckt werden, deren Annahme der Empfänger wegen Beschädigung verweigert. Es gibt häufig Situationen, in denen der Verlader die Annahme der beschädigten Fracht verweigert. Der Beförderer muss die Sendung dann auf eigene Kosten entsorgen lassen, was ein weiterer Punkt der Versicherung ist.
Insbesondere Transporteure von Schüttgut oder flüssigen Gemischen sollten auch die allgemeine Haftpflichtversicherung ihres Unternehmens berücksichtigen. Wenn Schüttgut oder flüssige Produkte transportiert werden, können sie durch die vorangegangene Lieferung verdorben sein. Diese Schäden können beim Entladen nicht erkannt werden. Die Sendung wird in das Silo oder den Tank des Empfängers gelegt, wodurch das bereits gelagerte Material beschädigt wird. Diese ist dann bei der allgemeinen Haftpflichtversicherung geltend zu machen.
Die Haftpflichtversicherung für Güterkraftverkehrsunternehmen ist ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit im Transportsektor. Sie bietet sowohl dem Spediteur als auch den anderen Teilnehmern am Logistikprozess Schutz. Eine unverzügliche und wirksame Reaktion ist der Schlüssel zur Schadensminimierung und zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs.
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