Haftpflichtversicherung: ein Leitfaden für Unternehmer
Kleinere Unternehmen und Einzelunternehmer glauben oft, dass ihre Aktivitäten höchstens einen Schaden von einigen zehntausend Euro verursachen können. Aber die Realität sieht anders aus. Wenn die Umstände ungünstig sind, kann der Schaden Hunderttausende bis Millionen von Kronen betragen.
Auch in der Praxis begegnen uns solche Fälle, weshalb wir für Sie einen kurzen Leitfaden zur Haftpflichtversicherung erstellt haben. Erfahren Sie, welche Versicherungen es gibt, was sie abdecken und worauf Sie achten müssen.
Was ist eine Haftpflichtversicherung und was deckt sie ab?
Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherung, die Einzelpersonen und Unternehmen vor den Folgen von Schäden schützt, die sie verursachen – beispielsweise die Verletzung einer anderen Person oder die Beschädigung fremden Eigentums.
Die Haftpflichtversicherung deckt Entschädigungen für Geschädigte ab (z. B. Kosten für die Instandsetzung von Eigentum, Schmerzensgeld, medizinische Kosten) und gegebenenfalls auch Kosten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren. Dies hängt jedoch immer von den spezifischen Parametern des Versicherungsvertrags und den Umständen des Schadens ab.
Was deckt eine Haftpflichtversicherung ab?
Unter die Kategorie der Haftpflichtversicherung fallen mehrere verschiedene Versicherungsarten. Wir werden uns jede dieser Möglichkeiten genauer ansehen.
1. Haftpflichtversicherung für Dritte
Diese Art von Versicherung kennen Sie wahrscheinlich als „ Dummheitsversicherung “. Sie gilt für Schäden, die Sie einem Dritten in seinem Privatleben zufügen, z. B. wenn Sie in einem Elektrogeschäft aus Unachtsamkeit einen Fernseher umwerfen oder einen Fußgänger beim Radfahren verletzen.
In einigen Fällen kann die Dummheitsversicherung auch für Mitglieder eines gemeinsamen Haushalts gelten (z. B. Kinder, Ehepartner usw.).
Die Haftpflichtversicherung deckt hingegen keine Schäden ab, die Sie verursachen:
- im Zusammenhang mit der Ausübung Ihres Berufs (unabhängig davon, ob Sie Arbeitnehmer oder Unternehmer sind),
- beim Führen eines Fahrzeugs (diese sind durch die "obligatorische Haftpflicht-" oder Unfallversicherung abgedeckt).
2. Haftpflichtversicherung nach Funktion/Position
2.1 Verantwortung des Mitarbeiters
Verursacht ein Arbeitnehmer einen Schaden, für den der Arbeitgeber nach dem Gesetz haftet, kann der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer Schadenersatz verlangen. Der Höchstbetrag, den er fordern kann, beträgt das 4,5-fache seines durchschnittlichen Bruttogehalts.
Beispiel:
Ein Mitarbeiter beschädigt eine Produktionslinie im Wert von einer Million Kronen. Sein durchschnittliches Bruttogehalt beträgt 35 000 CZK. 35 000 × 4,5 = 157 500 Kč. Dieser Betrag wird vom Arbeitgeber als Entschädigung gefordert.
Hat der Arbeitnehmer eine Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden abgeschlossen, die durch den Arbeitgeber verursacht wurden, muss er diesen Betrag nicht aus eigener Tasche bezahlen. Er kann die geforderte Entschädigung aus dem Versicherungsvertrag einfordern.
Unternehmen schließen häufig Haftpflichtversicherungen für ihre Angestellten ab, zahlen die Prämien und bieten diese Versicherung ihren Mitarbeitern als Zusatzleistung an. Bei Interesse kontaktieren Sie uns.
2.2. Verantwortung der gesetzlichen Organe und Aufsichtsorgane
Personen in den höchsten Unternehmensgremien tragen die volle Verantwortung für ihre Entscheidungen und Handlungen gegenüber dem Unternehmen. Ihr Fehlverhalten kann dem Unternehmen erheblichen Schaden zufügen.
Im Gegensatz zur Haftung eines Arbeitnehmers für vom Arbeitgeber verursachte Schäden ist die Haftung eines Mitglieds der gesetzlichen Körperschaft nicht begrenzt und entspricht daher der vollen Höhe des tatsächlichen Schadens.
Die Haftpflichtversicherung für gesetzliche Körperschaften wird in der Regel vom Unternehmen abgeschlossen, in einigen Fällen können leitende Angestellte diese Versicherung auch individuell abschließen.
3. Unternehmenshaftpflichtversicherung
3.1 Haftpflichtversicherung
Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit können Unternehmen unbeabsichtigt Dritten, insbesondere ihren Kunden, Schaden zufügen.
Beispiele:
- Einzelhandel: Im Laden ist Wasser auf dem Boden verschüttet, ein Kunde rutscht darauf aus und bricht sich das Bein.
- Unternehmen, die Räumlichkeiten mieten: Sie werden versehentlich die Büros zerstören und dem Vermieter Schaden zufügen.
- Gastfreundschaft: Sie haben eine Konditorei und lagern Ihre Torten nicht richtig. Ein Kunde hat nach dem Verzehr gesundheitliche Probleme und es stellt sich heraus, dass diese durch Ihren Kuchen verursacht wurden.
- Wellnessbranche: Der Kunde wird während der Spa-Behandlung geschädigt. Der Mandant fordert eine Entschädigung für medizinische Kosten und Schmerzensgeld.
- ES : Sie programmieren maßgeschneiderte Software für einen Kunden. Aber ein Fehler kann dazu führen, dass der Kunde Daten verliert oder von der Behörde mit einem Bußgeld belegt wird.
- Werbeagenturen: Sie bereiten ein Faltblatt für einen Kunden mit einem Sonderangebot vor. Ihnen ist ein Fehler unterlaufen, und die falschen Informationen sind auf dem Beipackzettel. Sie werden es erst erfahren, wenn die Flyer an die Geschäfte verschickt wurden. Der Kunde muss die Flugblätter neu drucken lassen und erneut versenden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Die Haftpflichtversicherung deckt:
- Beschädigung fremden Eigentums
- finanzielle Folgeschäden (d. h. nicht unmittelbar Schäden an Eigentum, Leben oder Gesundheit, sondern damit zusammenhängende Kosten, z. B. Miete für Ersatzräume, Miete für Ersatzmaschinen, medizinische Kosten usw.),
- Schäden für die Gesundheit und das Leben Dritter.
Bitte beachten Sie : Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt keine Schäden ab, die das Unternehmen sich selbst zufügt (Schäden am eigenen Eigentum sind durch die Gebäudeversicherung oder die Kfz-Versicherung abgedeckt). Es kommt immer auf die Umstände an, die den Schaden verursacht haben.
Typische Ausschlusskriterien (d. h. Ereignisse, die nicht durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt sind) sind beispielsweise:
- durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
- Vertragliche Bußgelder und Strafen von Geschäftspartnern,
- Terroranschläge
- Verschmutzung mit Asbest und gefährlichen Stoffen
- Übertragung von HIV, Listerien usw. (kann in die Versicherung aufgenommen werden),
- Bodensenkungen und Erdrutsche.
3.2 Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden
Unternehmen sollten sich auch gegen Schäden oder Verletzungen versichern, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht werden. In einem solchen Fall entsteht einem Dritten ein Schaden (z.B. Sachschaden, Verletzung von Leben und Gesundheit und sonstiger finanzieller Schaden). Die Hersteller müssen oft viel Geld ausgeben, zum Beispiel für den Rückruf fehlerhafter Produkte, deren Nachsortierung und Ähnliches.
3.3 Haftpflichtversicherung für Güterkraftverkehrsunternehmen und Spediteure
Im Zusammenhang mit der Beförderung von Gütern gibt es z.B.:
- Beschädigung oder Zerstörung von transportierten Gütern
- Schäden durch verspätete Lieferung
- oder Fehler im Versandauftrag.
Solche Fälle sind durch die Haftpflichtversicherung von Güterkraftverkehrsunternehmen und Verladern abgedeckt.
4. Berufshaftpflichtversicherung
Einige Berufe sind gesetzlich verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich in der Regel um Berufe, bei deren Ausübung Schäden oder Verletzungen auftreten können.
Eine solche Haftpflichtversicherung muss beispielsweise Folgendes umfassen:
- Ärzte, Apotheker, Zahnärzte,
- der Sponsor der klinischen Prüfung,
- den Prüfer und den Sponsor der klinischen Prüfung von Arzneimitteln,
- Anbieter von Gesundheits- und Sozialdienstleistungen,
- Immobilienmakler,
- Versicherungsvermittler,
- Anwälte,
- Wirtschaftsprüfer, Steuerberater,
- Notare,
- forensische Sachverständige,
- Gerichtsvollzieher,
- Insolvenzverwalter
- Architekten,
- autorisierte Ingenieure
- Wärmeerzeuger und -verteiler,
- Eisenbahnverkehrsunternehmen,
- Auktionatoren,
- Reisebüros (Insolvenzversicherung).
Wir vermitteln Versicherungen für alle Berufe, für die der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Kontaktieren Sie uns, und wir besprechen die Details unverbindlich.
4.1 Verantwortung für Selbstständige
Die Versicherung kann auch von anderen Unternehmern abgeschlossen werden, die nicht gesetzlich verpflichtet sind, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Dabei kann es sich sowohl um spezialisierte Tätigkeitsbereiche handeln, wie IT-Dienstleister, Buchhaltungsdienstleister, als auch um gewöhnliche Berufe wie Maurer, Friseure, Automechaniker. Selbst Kleinunternehmer können erhebliche Schäden verursachen, die für sie verheerend sein können.
Warum sollte man eine Haftpflichtversicherung abschließen?
Die Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor den Folgen von Schäden, die Sie im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit Dritten zufügen. Unternehmer sind oft überrascht, wie viel Schaden sie anrichten können.
Beispiel:
ABC ist Eigentümer einer Immobilie, in der sie Büros für ihr Unternehmen unterhält.
Ein Geschäftspartner stürzte aufgrund einer losen Fliese im Flur und wurde schwer verletzt.
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Eigentümer der Immobilie, d. h. die Firma ABC, für den einwandfreien Zustand der Immobilie verantwortlich. In diesem Fall ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, dem Geschädigten den durch mangelhafte Instandhaltung verursachten Personenschaden zu ersetzen.
Die Verletzte war zum Zeitpunkt des Unfalls 26 Jahre alt, verheiratet und hatte zwei kleine Kinder. Eine Verletzung in so jungem Alter war für sein Leben völlig verheerend. Seine Verletzungen erforderten eine langfristige Behandlung und Arbeitsunfähigkeit, so dass das Opfer eine Invaliditätsrente bezog, vollständig arbeitsunfähig und auf die Hilfe seiner Familie angewiesen war, die er nicht mehr selbst versorgen konnte.
Zu den Grundvoraussetzungen gehören :
- schmerzhaft,
- eine Entschädigung für den Verdienstausfall während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
- die mit der Behandlung verbundenen Kosten.
Weitere Ansprüche, die der Geschädigte geltend machen kann, sind:
- Schwierigkeiten im sozialen Bereich ( dauerhafte Folgen ),
- eine Entschädigung für den Verdienstausfall nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit (im Falle einer Invalidität),
- sondern auch die Kosten für die Pflege eines geliebten Menschen, der das Opfer pflegt.
Seine Frau und seine Kinder, die er vor dem Unfall betreut und unterstützt hatte und an denen er gemeinsam mit der Familie teilnahm, haben ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.
TIPP : Angesichts der Tatsache, dass die Entschädigungssumme in diesem Fall mehrere zehn Millionen Kronen erreichen kann, empfehlen wir den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme.
Wo man eine Haftpflichtversicherung abschließen kann
Wir von RESPECT versichern seit über 30 Jahren Unternehmen und Selbständige. Wir vermitteln die Vereinbarung:
- Haftpflichtversicherung,
- Haftpflichtversicherung für Arbeitnehmer,
- Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden,
- eine Berufshaftpflichtversicherung,
- Haftpflichtversicherung für gesetzliche und aufsichtsrechtliche Organe.
Unsere Spezialisten kennen die Bedingungen der einzelnen Versicherungsgesellschaften im Detail, wissen, welche Ausschlüsse gelten und können beurteilen, welche Versicherung für Ihre Branche geeignet ist. Er wird Ihnen das beste Angebot empfehlen und Sie beraten, wie Sie Ihre Versicherungsparameter richtig einstellen können.
Im Falle eines Versicherungsfalls steht Ihnen unser Liquidatorenteam zur Verfügung. Der Schadensabwickler wird mit Ihnen alle Umstände des Schadens und des geltend gemachten Anspruchs besprechen. Während der Untersuchung des Schadensfalls unterstützt er Sie bei der Schadensabwicklung und sorgt für die Kommunikation mit dem Versicherer.
Wenn Sie mehr über Haftpflichtversicherungen erfahren möchten, kontaktieren Sie uns bitte. Gerne besprechen wir Ihre Situation unverbindlich mit Ihnen und beraten Sie.