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Für den Sturz am Gehsteig ist die Gemeinde verantwortlich

Die Verantwortung für den Zustand der Gehsteige, ist von den Eigentümern der anliegenden Häuser, dank einer Novelle die im letzten Jahr abgestimmt wurde, auf die Gemeinde übergegangen.

Anhand der Neufassung des Gesetzes müssen sie den Schadenersatz, für einen Unfall auf einem glitschigen Gehsteig, and der Gemeinde verlangen. Anders ist es im Fall, wenn ein Eiszapfen auf den Fußgänger fällt. Für dies trägt der Eigentümer des Hauses die Verantwortung. Die Hauseigentümer können sich deswegen nicht einer kompletten Befreiung von der Verantwortung erfreuen. Wenn Eis, Schnee oder eine lose Dachziegel vom Dach fällt und Schaden an einem Auto, einem Kinderwagen oder an anderem Eigentum anrichtet, ist der Hauseigentümer für dieses Verantwortlich. 

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